Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. DIENSTLEISTUNGEN UND SUPPORT

1.1 Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung bietet P44 dem Kunden Zugriff auf die Dienste über das Internet. Die Dienste können von Zeit zu Zeit nach dem alleinigen Ermessen von P44 für jeden Zweck geändert werden, der von P44 als angemessen erachtet wird, vorausgesetzt, dass eine solche Änderung die Grundfunktionalität der Dienste nicht wesentlich beeinträchtigt. P44 wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden eine vorherige schriftliche Benachrichtigung über eine solche Änderung zu geben.

1.2 P44 wird kommerziell angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Dienste verfügbar zu machen. Ungeachtet des Vorgenannten behält sich P44 das Recht vor, den Zugriff des Kunden auf die Dienste zu unterbrechen: (i) für geplante oder Notfallwartungen oder (ii) für den Fall, dass der Kunde gegen diese Vereinbarung verstößt, einschließlich der Nichtzahlung aller an P44 fälligen Beträge.

1.3 Vorbehaltlich der Bedingungen hierin bietet P44 dem Kunden von Montag bis Freitag während der normalen Geschäftszeiten von P44 angemessenen Support für die Dienste.

2. EINSCHRÄNKUNGEN UND VERANTWORTLICHKEITEN

2.1 Der Kunde wird Folgendes nicht tun und auch keinen Dritten gestatten: die Dienste oder jegliche Software, Dokumentation oder Daten im Zusammenhang mit den Diensten („Software“) zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode, den Objektcode oder die zugrunde liegende Struktur, Ideen oder Algorithmen zu ermitteln (wobei Reverse Engineering nur insoweit verboten ist, als dieses Verbot nicht gegen geltendes Recht verstößt); die Dienste oder die Software zu modifizieren, zu übersetzen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; die Dienste oder die Software für Timesharing- oder Servicebürozwecke oder für andere Zwecke als die eigene Verwendung zugunsten der Endbenutzer zu nutzen; oder die Dienste oder die Software anders als in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und unter Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften (einschließlich, aber nicht beschränkt auf europäische Datenschutzgesetze), geistigen Eigentums, Verbraucher- und Kinderschutz, Obszönität oder Verleumdung zu nutzen.

2.2 Der Kunde wird im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung mit P44 zusammenarbeiten, indem er das Personal und die Informationen zur Verfügung stellt, die in angemessenem Umfang erforderlich sind, und indem er weitere Maßnahmen ergreift, die P44 in angemessenem Umfang verlangen kann. Der Kunde wird auch mit P44 bei der Festlegung eines Passworts oder anderer Verfahren zusammenarbeiten, um zu überprüfen, dass nur benannte Mitarbeiter des Kunden Zugriff auf alle administrativen Funktionen der Dienste haben.

2.3 Der Kunde benennt einen Mitarbeiter, der für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verantwortlich ist („primärer Kontakt“). Der Kunde kann die als primärer Kontakt bezeichnete Person jederzeit ändern, indem er P44 eine schriftliche Benachrichtigung bereitstellt.

2.4 Der Kunde erklärt sich hiermit damit einverstanden, P44 von allen Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten, Vergleichen und Aufwendungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten und Anwaltshonorare) im Zusammenhang mit allen Ansprüchen oder Klagen freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus einem angeblichen Verstoß gegen das Vorstehende oder anderweitig aus der Nutzung der Dienste durch den Kunden ergeben. Obwohl P44 nicht dazu verpflichtet ist, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder die Nutzung der Dienste durch den Kunden zu überwachen, kann P44 dies tun und solche Inhalte entfernen oder die Nutzung der Dienste untersagen, wenn P44 der Ansicht ist, dass sie möglicherweise (oder angeblich) gegen das Vorgenannte verstoßen.

2.5 Der Kunde ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit seines Kundenkontos, seiner Passwörter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Administrator- und Benutzerpasswörter) und Dateien sowie für jegliche Verwendung des Kundenkontos mit oder ohne Wissen oder Zustimmung des Kunden verantwortlich.

2.6 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die Dienste auf oder mit Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) und/​oder anderen Diensten betrieben oder bereitgestellt werden, die von Dritten betrieben oder bereitgestellt werden („Dienste Dritter“). P44 ist weder für den Betrieb von Diensten Dritter noch für die Verfügbarkeit oder den Betrieb der Dienste verantwortlich, soweit diese Verfügbarkeit und dieser Betrieb von Diensten Dritter abhängig sind. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, alle für den Zugriff auf Dienste Dritter erforderlichen Rechte zu erwerben und alle geltenden Geschäftsbedingungen einzuhalten. P44 übernimmt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf Dienste Dritter oder Drittanbieter. Jeder Datenaustausch oder jede andere Interaktion zwischen dem Kunden und einem Drittanbieter erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter und unterliegt den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters.

3. VERTRAULICHKEIT

3.1 Jede Partei (die ​„empfangende Partei“) ist sich darüber im Klaren, dass die andere Partei (die ​„offenlegende Partei“) Informationen in Bezug auf die Technologie oder das Geschäft der offenlegenden Partei (nachfolgend „geschützte Informationen“ der offenlegenden Partei genannt) offengelegt hat oder offenlegen könnte. Die empfangende Partei verpflichtet sich: (i) derartige geschützte Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, (i) ausschließlich denjenigen Mitarbeitern Zugriff auf derartige geschützte Informationen zu gewähren, die für die Zwecke dieser Vereinbarung darauf Zugriff benötigen, und (iii) zum Schutz vor Offenlegung oder unbefugter Verwendung derartiger geschützter Informationen dieselben Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die die Partei für ihre eigenen geschützten Informationen trifft, wobei die Partei in keinem Fall weniger als angemessene Vorkehrungen zum Schutz derartiger geschützter Informationen treffen wird. Die offenlegende Partei stimmt zu, dass das Vorstehende nicht in Bezug auf Informationen gilt, die die empfangende Partei dokumentieren kann (a) der Öffentlichkeit im Allgemeinen ohne Handeln oder Beteiligung der empfangenden Partei verfügbar ist oder wird, oder (b) sich vor Erhalt von der offenlegenden Partei in ihrem Besitz befanden oder ihr bekannt waren, oder © ihr rechtmäßig [ohne Einschränkung] durch einen Dritten offengelegt wurden, oder (d) unabhängig ohne Verwendung von geschützten Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden. Nichts in dieser Vereinbarung hindert die empfangende Partei daran, die geschützten Informationen gemäß einer gerichtlichen oder staatlichen Anordnung offenzulegen, vorausgesetzt, die empfangende Partei gibt der offenlegenden Partei eine angemessene vorherige Mitteilung über eine solche Offenlegung, um eine solche Bestellung anzufechten. In jedem Fall kann P44 Daten in Bezug auf die Gesamtantwortrate und andere Gesamtkennzahlen hinsichtlich der Leistung der Dienste erfassen und darüber berichten.

3.2 Der Kunde erkennt an, dass P44 keine geschützten Informationen vom Kunden erhalten möchte, die für die Erfüllung der Verpflichtungen von P44 aus dieser Vereinbarung nicht erforderlich sind. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, kann P44 vernünftigerweise davon ausgehen, dass alle nicht damit zusammenhängenden Informationen, die es vom Kunden erhält, weder vertraulich noch geschützt sind.

3.3 Beide Parteien haben das Recht, die Existenz, jedoch nicht die Bedingungen dieser Vereinbarung offenzulegen, es sei denn, eine solche Offenlegung wird vor der Offenlegung von beiden Parteien schriftlich genehmigt oder ist Teil einer von einer Partei bei einer Regierungsbehörde einzureichenden Anmeldung (vorausgesetzt, die jeweilige Partei unternimmt angemessene Anstrengungen, um eine vertrauliche Behandlung oder eine Schutzanordnung zu erreichen) oder erfolgt auf vertraulicher Basis gegenüber potenziellen Investoren oder Käufern, soweit dies angemessen ist.

4. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE

4.1 Sofern hierin nicht ausdrücklich anders festgelegt, verbleiben sämtliche geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf den Dienst oder die Software oder alle Vorschläge, Ideen, Verbesserungswünsche, Rückmeldungen, Empfehlungen oder andere Informationen, die vom Kunden oder Dritten in Bezug auf den Dienst und/oder die Software bereitgestellt werden, bei P44 allein (und gegebenenfalls bei seinen Lizenzgebern), die hiermit an P44 übertragen werden. Der Kunde wird das Vorstehende nicht kopieren, verteilen, reproduzieren oder verwenden, es sei denn, dies ist ausdrücklich gemäß dieser Vereinbarung gestattet. Diese Vereinbarung ist kein Verkauf und überträgt dem Kunden keine Eigentumsrechte an oder im Zusammenhang mit dem Dienst oder der Software oder irgendwelche Rechte an geistigem Eigentum.

4.2 Während der Servicelaufzeit und für einen Zeitraum von drei Jahren danach erklärt sich der Kunde hiermit damit einverstanden, P44 alle in der beigefügten Anlage A beschriebenen und hiervon betroffenen Daten und Informationen (die „Daten“) zu liefern und zur Verfügung zu stellen. Die Daten werden P44 mit einer solchen Häufigkeit und in einem Format übermittelt oder zur Verfügung gestellt, das P44 angemessen benennen wird. Auf Anfrage von P44 stellt der Kunde P44 die Daten gemäß den Parametern, Protokollen und Verfahren zur Verfügung, die P44 in angemessener Weise festlegt. Solche betrieblichen Vereinbarungen müssen nicht als Ergänzung oder Änderung dieser Vereinbarung unterzeichnet werden. Alle elektronisch gesendeten Daten werden gemäß diesen betrieblichen Vorkehrungen übertragen. Jede Partei stellt auf eigene Kosten die Geräte, Software, Dienstleistungen und Tests zur Verfügung und wartet sie, die erforderlich sind, um Daten effektiv und zuverlässig zu übertragen und zu empfangen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er während des Zeitraums, in dem er gemäß dieser Vereinbarung verpflichtet ist, Daten an P44 bereitzustellen, die Daten in keiner Form an Dritte übermittelt, bereitstellt oder verfügbar macht oder die Daten anderweitig in einer Weise kommerziell nutzt, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in Konkurrenz zu den Dienstleistungen und Produkten von P44 steht oder deren Wert mindert.

4.3 P44 wird hiermit das Recht eingeräumt, die Daten in aggregierter, nicht identifizierbarer Form zusammen mit ähnlichen, von Dritten bereitgestellten Daten zu verwenden und zu verwerten, vorausgesetzt, dass die Daten nicht mehr als zwanzig Prozent (20 %) eines solchen kombinierten Datensatzes ausmachen, zum Zweck der Bereitstellung und Verbesserung der Dienste und zur Entwicklung und Bereitstellung von Diensten oder Produkten (einschließlich Informationsprodukten), die von Zeit zu Zeit von P44 angeboten oder entwickelt werden. Ohne die Allgemeingültigkeit der oben genannten zulässigen Verwendungen der Daten einzuschränken, kann P44: (i) die Daten mit den Daten und Informationen Dritter kombinieren; (ii) die Daten unabhängig davon, ob sie allein oder in Kombination mit den Daten und Informationen Dritter stehen, an Dritte verkaufen und/oder unterlizenzieren; und (iii) abgeleitete Werke der Daten erstellen, um Produkte und Datenströme für Marketing und Verkauf an Kunden von P44 zu entwickeln.

4.4 Der Kunde gewährt P44 das Recht, den Namen und das Logo des Kunden auf der Website von P44 und/oder in P44-Marketingmaterialien zu verwenden, ausschließlich um den Kunden als Benutzer der Dienste zu identifizieren. Der Kunde erklärt sich auch damit einverstanden, an einer Fallstudie teilzunehmen und ein Zeugnis über die erfolgreiche Bereitstellung der Dienste abzugeben. Jede andere Verwendung des Namens oder Logos des Kunden muss vom Kunden vorab schriftlich genehmigt werden.

6. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

DIE DIENSTE UND GESCHÜTZTEN INFORMATIONEN VON P44 SOWIE ALLE IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLTEN INHALTE WERDEN ​„WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE GARANTIEN. P44 (UND SEINE VERTRETER, VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, LIZENZGEBER UND LIEFERANTEN) LEHNEN HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES TITELRECHTS UND DER NICHTVERLETZUNG.

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

P44 (ODER SEINE VERTRETER, VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, LIZENZGEBER ODER LIEFERANTEN) HAFTET IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE, STRAFENDE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN ODER KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN, DIENSTLEISTUNGEN ODER TECHNOLOGIEN, DIE SICH AUS ODER IN IRGENDEINER WEISE IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN ODER ALLER DIENSTLEISTUNGEN ERGEBEN, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLT WERDEN, DER VERZÖGERUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN ODER DER DIENSTLEISTUNGEN, DIE IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLT WERDEN, ODER ANDERWEITIG AUS DIESER VEREINBARUNG ENTSTEHENDEN, EINSCHLIESSLICH, OHNE BESCHRÄNKUNG, VERLUSTE VON EINNAHMEN ODER ERWARTETE GEWINNE ODER ENTGANGENE GESCHÄFTS- ODER UMSATZVERLUSTE, UNABHÄNGIG DAVON, OB AUF EINEM VERTRAG, EINER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER ANDERWEITIG BASIEREND, SELBST WENN P44 AUF DIE MÖGLICHKEIT VON SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIE GESAMTHAFTUNG VON P44, OB VERTRAGLICH, AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG) ODER AUS ANDEREN GRÜNDEN, ÜBERSTEIGT INSGESAMT NICHT DEN NIEDRIGEREN DER FOLGENDEN BETRÄGE (i) ZEHNTAUSEND DOLLAR ODER (ii) DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG AN P44 IN DEM DREIMONATSZEITRAUM GEZAHLTEN GEBÜHREN, DER AN DEM TAG ENDET, AN DEM EIN ANSPRUCH ODER EINE FORDERUNG ERSTMALS GELTEND GEMACHT WIRD. DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNGEACHTET DES FEHLENS DES WESENTLICHEN ZWECKS EINES BEGRENZTEN RECHTSMITTELS.

8. US-REGIERUNGSANGELEGENHEITEN

Ungeachtet sonstiger Bestimmungen ist es dem Kunden nicht gestattet, die Dienste oder Software oder damit in Zusammenhang stehende Gegenstände oder direkte Produkte davon (zusammen „Kontrollierter Gegenstand“) an eine Person weiterzugeben, zu exportieren oder zu reexportieren oder den Export oder Reexport der Dienste oder Software zu gestatten, wenn dadurch Beschränkungen, Gesetze oder Vorschriften des US-Handelsministeriums, des Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums oder einer anderen US-amerikanischen oder ausländischen Agentur oder Behörde verletzt werden. Unbeschadet des Vorstehenden erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass die kontrollierten Gegenstände nicht verwendet oder übertragen oder anderweitig in Länder exportiert oder reexportiert werden, gegen die die Vereinigten Staaten ein Embargo verhängt haben (zusammen „Embargoländer“), oder an oder durch einen Staatsangehörigen oder Einwohner dieser Länder oder eine Person oder Einrichtung, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des US-Finanzministeriums oder in der Table of Denial Orders des US-Handelsministeriums steht (zusammen „Designated Nationals“). Die Listen der Embargoländer und designierten Staatsangehörigen können ohne Ankündigung geändert werden. Mit der Nutzung des Dienstes wird erklärt und gewährleistet, dass sich der Benutzer nicht in einem Land befindet, das mit einem Embargo belegt ist, oder unter der Kontrolle eines solchen steht und auch nicht Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes ist. Der kontrollierte Gegenstand kann Verschlüsselungstechnologie verwenden oder enthalten, die den Lizenzanforderungen gemäß den US-amerikanischen Exportverwaltungsvorschriften unterliegt. Gemäß der Definition in FAR, Abschnitt 2.101, sind sämtliche von P44 bereitgestellte Software und Dokumentationen ​„Handelsartikel“ und gelten gemäß DFAR, Abschnitt 252.227-7014(a)(1) und (5) als ​„kommerzielle Computersoftware“ und ​„Dokumentation für kommerzielle Computersoftware“. In Übereinstimmung mit Abschnitt 227.7202 des DFAR und Abschnitt 12.212 des FAR unterliegt jede Nutzung, Änderung, Reproduktion, Veröffentlichung, Vorführung, Anzeige oder Offenlegung solcher kommerzieller Software oder Dokumentation kommerzieller Software durch die US-Regierung ausschließlich den Bedingungen dieser Servicevereinbarung und ist verboten, sofern die Bedingungen dieser Vereinbarung es nicht ausdrücklich gestatten.

9. VERSCHIEDENES

Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als nicht durchsetzbar oder ungültig erweisen, wird diese Bestimmung im erforderlichen Mindestmaß eingeschränkt oder gestrichen, so dass diese Vereinbarung ansonsten in vollem Umfang wirksam und durchsetzbar bleibt. Diese Vereinbarung kann vom Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von P44 abgetreten, übertragen oder unterlizenziert werden. P44 kann alle seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung mit schriftlicher Mitteilung an den Kunden übertragen und abtreten. Beide Parteien stimmen zu, dass diese Vereinbarung die vollständige und ausschließliche Erklärung des gegenseitigen Verständnisses der Parteien darstellt und alle vorherigen schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Mitteilungen und sonstigen Absprachen in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung ersetzt und aufhebt und dass alle Verzichtserklärungen und Änderungen schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden müssen, sofern hierin nichts anderes vorgesehen ist. Durch diese Vereinbarung wird keine Agentur, Partnerschaft, kein Joint Venture und kein Arbeitsverhältnis begründet, und der Kunde hat keinerlei Befugnis, P44 in irgendeiner Hinsicht zu binden. In jeder Klage oder jedem Verfahren zur Durchsetzung von Rechten aus dieser Vereinbarung ist die obsiegende Partei berechtigt, Kosten und Anwaltsgebühren zurückzufordern. Alle Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgen schriftlich und gelten als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie persönlich zugestellt werden, wenn der Empfang elektronisch bestätigt wird, wenn sie per Fax oder E-Mail übermittelt werden, und wenn sie per Einschreiben (mit Rückschein) versandt werden und das Porto im Voraus bezahlt ist. P44 haftet nicht für Verluste, die aus Gründen entstehen, auf die es keinen direkten Einfluss hat. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Illinois, ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen. Mit Ausnahme von Unterlassungs- oder Billigkeitsansprüchen oder Ansprüchen in Bezug auf geistige Eigentumsrechte (die vor jedem zuständigen Gericht geltend gemacht werden können) wird jeder Streitfall, der sich aus dieser Vereinbarung ergibt, endgültig gemäß den umfassenden Schiedsregeln des Judicial Arbitration and Mediation Service, Inc. („JAMS“) von drei gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern beigelegt. Das Schiedsverfahren findet in Cook County, Illinois, USA, in englischer Sprache statt und der Schiedsspruch kann vor jedem Gericht vollstreckt werden. In Bezug auf alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen, jedoch vorbehaltlich der vorstehenden Schiedsgerichtsbestimmung, vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit und den Gerichtsstand der Staats- und Bundesgerichte in Chicago, Illinois. Die obsiegende Partei in einer Klage oder einem Verfahren zur Durchsetzung dieser Vereinbarung hat Anspruch auf Erstattung der Kosten und Anwaltsgebühren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, an Pressemitteilungen, Fallstudien, Messen oder anderen von P44 in angemessener Weise angeforderten Veranstaltungen teilzunehmen. P44 ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Dritten gegenüber offenzulegen, dass der Kunde einer seiner Kunden ist.

DATEN AUSSTELLEN

1) BEWERTUNG

a) Ursprung und Ziel
i) 5-stellige Postleitzahl
ii) Stadt
iii) Staat
b) Versandeigenschaften
i) Gewicht
ii) Abmessungen
iii) Frachtklasse
iv) Mengen
c) Abholdatum
d) Tarif des Frachtführers
e) Frachtführer-Laufzeit

2) VERSAND
a) Ursprung und Ziel (Stadt, Staat, Postleitzahl)
b) Versandeigenschaften
i) Gewicht
ii) Abmessungen
iii) Frachtklasse
iv) Mengen
v) Artikelbeschreibung
c) Abholdatum
d) Lieferdatum (wenn Termin verwendet wird)
e) Laufzeit
f) Angebotsnummer

3) TRACKING
a) Lieferstatus und Zeitstempel
b) Lieferort (wenn verfügbar, definiert als einer der folgenden)
i) Adresse (Stadt, Staat, Postleitzahl)
ii) Frachtführer-Terminal (bekannter Ort)
c) Lieferzeit